Cybersecurity wird Pflicht – mit NIS2

Die EU-Richtlinie NIS2 (Network and Information Security Directive 2.0) definiert neue, verschärfte Anforderungen an die Cybersicherheit – insbesondere für Betreiber kritischer Infrastrukturen und sogenannte „wichtige Einrichtungen“. Die Umsetzung ist für viele Unternehmen verpflichtend – mit teils erheblichen organisatorischen und technischen Konsequenzen.

Unsere NIS2-Beratung hilft Ihnen, die gesetzlichen Vorgaben zielgerichtet umzusetzen, Risiken frühzeitig zu identifizieren und Ihre IT-Sicherheitsstrukturen nachhaltig zu stärken.

  1. Unsere Leistungen zur NIS2-Umsetzung

    • Analyse Ihrer aktuellen Sicherheitslage & Identifikation relevanter NIS2-Pflichten
    • Erstellung eines NIS2-Maßnahmenplans, individuell auf Ihre Organisation abgestimmt
    • Beratung zur Etablierung geeigneter Prozesse und Zuständigkeiten
    • Unterstützung bei Risikoanalysen, Notfallmanagement & Meldeprozessen
    • Schulungen für Führungskräfte & Verantwortliche zu NIS2-Pflichten
    • Begleitung bei internen Audits oder externen Prüfverfahren

     

    Wir beraten nicht nur zur Umsetzung der Richtlinie, sondern zeigen, wie Sie daraus einen echten Mehrwert für Ihre Sicherheitsstrategie ziehen – compliance-sicher, praxisnah und effizient.

  2. Ihre Vorteile

    • rechtssichere Umsetzung der NIS2-Richtlinie
    • systematische Verbesserung Ihrer Cyberresilienz
    • transparente Prozesse & klare Verantwortlichkeiten
    • Schutz vor Haftungsrisiken, Bußgeldern & Reputationsschäden
    • praxisnahe Unterstützung durch erfahrene Sicherheitsberater
    • abgestimmte Lösungen für Ihre Branche und Unternehmensstruktur

Jetzt fit für NIS2 werden

Vermeiden Sie Unsicherheit und Fehlinterpretationen – wir begleiten Sie mit Know-how und Erfahrung durch alle Phasen der NIS2-Umsetzung. Jetzt anfragen!


Die NIS2-Richtlinie ist die überarbeitete Fassung der EU-weiten Regelung zur Netz- und Informationssicherheit. Sie verschärft die Anforderungen an Unternehmen im Bereich Cybersecurity und erweitert den Kreis der betroffenen Organisationen deutlich.

NIS2 gilt für sogenannte „wichtige“ und „wesentliche Einrichtungen“ in zahlreichen Branchen – z. B. Energie, Transport, Gesundheit, Wasser, IKT, öffentliche Verwaltung oder digitale Dienste. Auch viele mittelständische Unternehmen fallen unter die neuen Pflichten. Wir prüfen mit Ihnen, ob und in welchem Umfang NIS2 für Sie gilt.

Unternehmen müssen u. a.:

  • ein Risikomanagementsystem etablieren
  • technische & organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umsetzen
  • Vorfälle melden (innerhalb von 24 Stunden)
  • Verantwortliche benennen & schulen
  • Sicherheitsprozesse dokumentieren und regelmäßig überprüfen

Die NIS2-Richtlinie ist seit Oktober 2024 in nationales Recht überführt. Unternehmen, die unter die Regelung fallen, sind jetzt verpflichtet, die Vorgaben umzusetzen – bei vielen beginnt die Prüf- oder Meldepflicht unmittelbar. Wer noch nicht aktiv geworden ist, sollte schnell handeln, um Sanktionen und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.

Bei Verstößen gegen NIS2 drohen empfindliche Bußgelder, persönliche Haftung von Geschäftsleitungen sowie potenzieller Reputationsverlust. Zudem kann es zu Einschränkungen in der Zusammenarbeit mit Partnern oder Behörden kommen – insbesondere bei wiederholten Vorfällen oder mangelnder Vorbereitung.

NIS2 ist eine gesetzliche Pflicht – ISO 27001 und BSI-Grundschutz sind etablierte Standards für Informationssicherheit. Ein vorhandenes ISMS kann viele Anforderungen abdecken, muss jedoch ggf. ergänzt oder angepasst werden. Wir helfen Ihnen dabei, vorhandene Strukturen sinnvoll weiterzuentwickeln.